FAQ von A-Z

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTER

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hell over Halen Open Air 2022

1. Veranstalter:

Hell over Halen eV

Heideweg 44

49685 Halen in Emstek

Telefon: +49 (0) 176 228 959 27

E-Mail: ingo(at)helloverhalen.de

Ingo Lindner, 1. Vorsitzender

2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.

2.2. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB, der Parkordnung sowie das Festival ABC an.

3. Festivalgelände

Das Hell over Halen Open Air findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Halen statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere die Gelände vor Haupt- und Nebenbühne, das Campingareal und die Parkzonen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

4. Einlass; Einlasskontrolle; Campen; Parktickets

4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte und unversehrtem Festivalbändchen möglich. Am Eingang zum Festivalplatz wird die Karte gegen das Festivalbändchen eingetauscht. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besuchern, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneute Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.

4.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden.

4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

4.4. Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Festivalgelände am 07.05.2022, 09.00 Uhr. Auf und am gesamten Festivalgelände gilt die StVO. Die Abreise muss bis spätestens Sonntag, dem 08.05.2022 bis 12.00 Uhr erfolgt sein.

5. Hausrecht, Verhaltensregeln; Fotografien und Filmen

5.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter ausgeübt. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst führt es im Auftrag des Veranstalters durch. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Besuchern ist es insbesondere untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände

– gefährliche Gegenstände mitzuführen;

– körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;

-ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen;

– Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.

5.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

5.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher eine Straftat wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

5.4. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

6. Eintrittspreis

Die Eintrittspreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

7. Autorisierte Verkaufsstellen und Online Bestellung

Die Website des Hell over Halen enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besucher.

Eintrittskarten sind grundsätzlich nur beim Veranstalter oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Sollten für den Erwerb von Eintrittskarten bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGBs abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Besucher und dem Veranstalter diese AGB Vorrang.

Bei der Online-Bestellung von Eintrittskarten wird im Fall der Registrierung des Besuchers ein persönliches Passwort vergeben. Der Besucher ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Besucher haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Besucher durch Auslösung der Bestellung einer Eintrittskarte mit dem auf der Internet-Präsenz des Veranstalters (https://www.helloverhalen.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Der Veranstalter bestätigt dem Besucher den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Eintrittskarten und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder E-Tickets) bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Besucher auf Grundlage dieser AGB zustande

8. Kein Widerrufsrecht

Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass beim Konzert, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor der jeweiligen Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

10. Aufnahmen von Besuchern der Veranstaltung

Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie von Ziffer 25. an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen, die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 12 bleiben unberührt.

11. Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung

11.1. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Covid 19-Virus (Corona-Pandemie) untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung nach 11.2 oder 11.3 abzusagen oder zu verlegen. Ziff. 11.2 und 11.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund der Corona Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

11.2 Sagt der Veranstalter die Veranstaltung gem. Ziff. 11.1 ab, wird das Ticket ungültig.

11.3. Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung gem. 11.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn der Besucher macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des

Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 11.4. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.

11.4 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 11.1.,11.2.,11.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher Ust. zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren) . Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklärt der Veranstalter die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht.

11.5. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

12. Weitergabe von Tickets

12.1. Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschränken.

12.2. Besucher verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Besucher insbesondere

  • Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
  • Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
  • Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
  • Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen.

12.3. Sollte der Veranstalter feststellen, dass die Besucher gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziff. 12 verstoßen hat, kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entweder den Zutritt zum Festivalgelände verweigern bzw. ihn vom Festivalgelände verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Besucher gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziff. 12 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 € fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche von Veranstalter wegen des Verstoßes anzurechnen.

12.4. Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchers ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 12 vorliegt.

13. Information

Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, etc. im Festival ABC, das unter https://www.helloverhalen.de abrufbar ist. Generell ist die Parkordnung einzuhalten.

14. Aggregate

Aggregate sind auf dem Festival-Campingplatz zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 01.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 20 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden.

15. Müll

Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht.

16. Behinderung von Einsatzkräften

Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und Campingausrüstung so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.

17. Parkflächen

Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige seitens der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.

18. Campingflächen — Gilt nur bei mehrtägigen Veranstaltungen

Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich! Das Parken ohne gültiges Parkticket ist nicht möglich!

19. Zutritt zum Festival Gelände

Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

20. Verbotene Gegenstände

Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten: Glas, Tiere, Trockeneis, Waffen und Werkzeuge aller Art, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Druck- und Flüssiggase, Shirts von rechtsradikalen Bands, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art (https://www.helloverhalen.de.

21. Hausrecht

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

22. Programmänderung

Im Falle von wesentlichen Programmänderungen, wie z.B. der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des HELL OVER HALEN Open Air gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf https://www.helloverhalen.de bekannt geben.

23. Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, dies beinhaltet auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, zu dem auch der Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken zählt. Kinder zwischen 0 und einschließlich 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Konzertgelände. Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

24. Haftung

24.1.Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr.

24.2. Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

24.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“) ist die Haftung von Veranstalter auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.

24.4. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom Veranstalter übernommen Garantie für die Beschaffenheit oder für das vom Veranstalter übernommene Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.

24.5. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters

25. Datenschutz

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Besuchers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der unter (https://www.helloverhalen.de/Datenschutzerklaerung/) abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

26. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Besucher als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

27. Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Veranstalter, wenn der Besucher Kaufmann oder der Besucher eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Besucher keinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder Besucher seinen Wohnsitz/Besitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz/Sitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Besuchers nicht bekannt ist.

28. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

29. Das Festival ABC ist unabdingbarer Bestandteil der AGBs.

30. Änderungen und Ergänzungen

Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Besucher schriftlich oder – wenn der Besucher sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 1 genannte Kontaktadresse zu richten.

31. Verbraucherschlichtungsstelle

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Besucher wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

Auf dem Hell over Halen Festival gilt eine Zugangsbeschränkung für Minderjährige.
Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen, die sowohl im Eingang, als auch an den Verpflegungs-, und Getränkeständen aushängen.

Empfohlene Adresse für die Navigation : Heideweg 44, 49685 Emstek

Es wird Autogrammstunden mit einigen Bands geben. Die Zeitpläne findet ihr vor Ort.

Wir sind stets bestrebt, den Service für unsere Festivalbesucher mit Behinderung zu verbessern und ihnen das Festival so angenehm und vor allem so barrierefrei wie möglich zu gestalten!
Schwerbehinderte Besucher mit einem G (erhebliche Gehbehinderung), AG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilflosigkeit) oder BL (Blindheit) im Ausweis bekommen für eine Begleitperson ein kostenloses Freiticket am Eingang . Wichtig ist, dass der behinderte Besucher über eine gültige Eintrittskarte, sowie den entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkzeichen verfügt.

Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Gast einverstanden damit, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die einer späteren Veröffentlichung dienen können.

Wendet euch in relevanten Fällen bitte direkt an den Sicherheitsdienst, deren Festivalwache auf dem Geländeplan vermerkt ist.
Achtet bitte darauf, dass eure Wertsachen sicher verstaut sind! Lasst bitte keine Wertgegenstände oder Autoschlüssel in euren Fahrzeugen liegen und achtet darauf, dass eure Autos verschlossen sind, wenn ihr den Parkplatz verlasst.
Scheut euch also nicht unsere freundliche Security anzusprechen, falls ihr etwas Verdächtiges beobachtet.

Am Einlass findet eine Personenkontrolle statt. Bitte achtet darauf, dass ihr Getränke nur in den erlaubten Mengen und Behältern dabeihabt und auch wirklich nur die zugelassenen Fotoapparate ohne tauschbare Objektive! Alle unerlaubten Gegenstände müssen wir euch hier leider abnehmen.

Jegliche Art von Waffen und Messer (auch Taschenmesser), jegliche Art von Glas, professionelle Film- und Audio-Aufnahmegeräte, Fahnenstangen und Stöcke (auch Selfie Sticks), sowie jegliche Art von pyrotechnischen Gegenständen, Gashupen, Musikinstrumente oder ähnliches!

Es wird eine Notfall Station vom Deutschen Roten Kreuz vor Ort sein, die euch im Notfall gern zur Seite steht.

Vor Ort:
Stände findet ihr auf dem gesamten Gelände. Auf das Konzertgelände darf pro Person eine PET Flasche (transparent) bis einschließlich 0,5 Liter mitgebracht werden.

Vegan / Vegetarisch:
Es werden sowohl vegetarische als auch vegane Speisen angeboten.

Wer etwas gefunden hat, kann es am Infopoint abgeben. Wer etwas verloren hat, wendet sich bitte während der Veranstaltung ebenfalls an die Leute am Infopoint. Ab Sonntag 14:00 Uhr früh – wenn der Infopoint geschlossen hat -, werden Fundsachen im Laufe der Folgewoche dem Fundbüro in Halen übergeben. Wir bitten euch jedoch bei Möglichkeit nur unseren Infopoint zu nutzen.

Geldautomaten stehen auf dem Festivalgelände nicht zur Verfügung. Den nächsten Automaten findet ihr hier:

ca. 4 km – Volksbank Emstek, Halener Straße 17, 49685 Emstek

ca. 1,5 km – LZO, Am Markt 3, 49685 Emstek

Glas ist auf dem gesamten Camping- und Konzertgelände verboten!
Wir werden an der Einfahrt Kontrollen durchführen und die Ordner auf dem Gelände werden ebenfalls darauf achten. Bitte verzichtet auf Glasbehälter jeglicher Art! Dazu zählen sämtliche Lebensmittel- und Getränkeverpackungen aus Glas. Petroleumlampen sind ebenfalls wegen der hohen Unfall- und Feuergefahr verboten. Bei der Parkfläche handelt es sich um Futterwiese. Scherben sind hier verheerend.

Auf dem Konzertgelände befindet sich ein Verkaufsstand für das offizielle Festival-Merchandise und für das Bandmerchandise.

Logischerweise wird die Polizei rund ums HoH Kontrollen durchführen.

Des Weiteren sieht die Polizei die gesamte Veranstaltungsfläche, also Konzert-, und Park-Bereich, als öffentlichen Verkehrsgrund an. Bitte berücksichtigt dies (keine Fahrten unter Alkohol-/Drogeneinfluss, nur angemeldete Fahrzeuge, TÜV…) und verhaltet euch nicht anders, als wenn ihr auf einer öffentlichen Straße fahrt. Die Polizei wird entsprechende Verstöße ahnden.

Wir werden den Tagesparkplatz nicht räumen. Ihr könnt dort problemlos über Nacht bleiben.

Wollen wir nicht! An dieser Stelle sei nochmals deutlich erwähnt, dass wir uns ganz entschieden gegen radikales Gedankengut und Rassismus einsetzen und hier auch auf eure Mithilfe zählen. Sollte uns etwas entgehen, bitten wir euch, dass ihr uns umgehend Bescheid gebt, entweder bei den Securities oder dem Infopoint.

Sobald die Running Order mit den genauen Spielzeiten aller auftretenden Bands steht, findet ihr diese im Menüpunkt „BANDS“.
Dort findet ihr auch den Zeitplan für die Signing Sessions.

Alle Maßnahmen, die diesbezüglich ergriffen werden, dienen eurer Sicherheit!

IM FALLE EINES GEWITTERS seid ihr in euren Fahrzeugen am sichersten.
Schaltet bitte eure Warnblinker an, wenn ihr noch Platz für Schutzsuchende habt.
Helft euch gegenseitig und achtet aufeinander.
Beachtet und befolgt bitte die Durchsagen und die Anweisungen der Polizei und des Sicherheitsdienstes!

Speziell im Fall von schlechtem Wetter oder Unwetter behalten wir uns vor, die Zufahrts- und Parkabwicklung nach bestem Ermessen zu verändern.

Im Falle einer nötigen Räumung des Infields bitten wir euch dringend, den Weisungen des Personals und der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Bitte achtet auch auf die Durchsagen über die PA, sowie die Lautsprecherdurchsagen der Polizei. Bewahrt im Falle einer Räumung Ruhe und begebt euch schnellstmöglich in eure Fahrzeuge.

Im unwahrscheinlichen Fall einer Evakuierung muss das gesamte Gelände geräumt werden. Bitte folgt hierbei ebenfalls den Weisungen des Personals und der Einsatzkräfte und achtet auf die Durchsagen.

Unsere Security-Zentrale befindet sich auf dem Festivalgelände, der genaue Standort ist im Geländeplan vermerkt. Dort könnt ihr euch mit euren Anliegen an das Personal wenden.
Hilfe von und Kontakt zu unseren Security Mitarbeitern bekommt ihr natürlich auch am Infopoint.
Unsere Securities sind alle mit Nummern gekennzeichnet, bitte merkt euch diese für nachträgliche Aufklärungen verschiedenster Sachlagen.
Generell gilt, dass den Ordnungskräften absolut Folge zu leisten ist.

Die Kasse ist ab 10:00 Uhr geöffnet.

Folgende Gegenstände/Materialien sind auf dem gesamten Camping- und Festival-Areal verboten und werden von den Sicherheitskräften einbehalten:
– Glas
– Baseballschläger, Schleudern / Zwillen, Schlagringe, CS Gas, Pfefferspray und Waffen jeglicher Art
– Trockeneis
– Wasserpistolen, Planschbecken
– Flyer, Poster, Promo-CDs, Gratisproben
– Selbst gebastelte Nieten oder selbstgebastelter Schmuck (mit Nägeln, Stacheldraht usw.) bzw. alles, was offensichtlich eine erhöhte Unfallgefahr darstellt oder als Waffe missbraucht werden könnte.
– Das Mitbringen und Betreiben von Drohnen, Multicoptern, Quadrokoptern und sonstigen Flugkörpern und -Geräten ist auf dem Festival- und Campinggelände nicht gestattet.
– Lärmerzeugende Gegenstände wie Gas-Hupen, Megaphone, PA-Beschallungs-Anlagen, Mischpulte, Endstufen, Verstärker, E-Gitarren, Drumsets, Trommeln, Trompeten, Vuvuzelas oder Ähnliches (z. B. Signalhörner der Bahn)
– Äxte, Teppichbodenmesser, Motorsägen, Spaten bzw. Klappspaten und sonstige gefährliche Werkzeuge (Schlegel, Zimmermannshammer, Drehmomentschlüssel usw.), etc.
– Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Sprengstoffe, Munition, Material für Expeditionen, Sicherheitskits mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnisches Material im Allgemeinen
– Petroleumlampen sowie brennbare Flüssigkeiten und Fackeln
– Analoge und digitale Kompaktkameras, sowie Handys mit Kamerafunktion sind erlaubt. Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven, Video- und Actionkameras (GoPros etc.), sowie sämtliche Audio-Aufnahmegeräte sind ohne entsprechenden Presse-(Foto)Pass auf dem Konzertgelände verboten.

Abgenommenen Gegenstände mit geringem Wert werden in den Müll geschmissen.
Gegenstände mit höherem Wert können bis Sonntag, 14 Uhr am Container bei den Eingangsschleusen gegen eine Gebühr von 10€ hinterlegt werden. Unser Team steht euch mit Rat und Tat zu Seite. Alles, was bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurde, wandert danach ebenfalls in den Müll! Für die abgenommenen Gegenstände kann keinerlei Haftung übernommen werden!

Es ist verboten, mit Artikeln jeglicher Art zu handeln.

Das Graben von Löchern für Fahnenmasten oder ähnliches ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Wir haben seitens der Landwirte, denen die Flächen gehören, die Auflage bekommen, dass keinerlei Löcher in den Wiesen zurückbleiben dürfen. Das heißt somit: im Boden versenkbare Fahnenhalterungen usw. dürfen nicht aufgestellt werden, da wir die Flächen im nächsten Jahr natürlich wieder nutzen möchten und müssen.

Eigenmächtiges Pfandsammeln auf dem Gelände ist verboten!

Das Mitbringen von Haustieren (im speziellen Hunden) ist verboten!

Das HOH ist kein Platz für Waffen und Gewalt! Wer Stress macht, fliegt raus.
Zeigt bitte Zivilcourage und geht dazwischen bzw. informiert unsere Securities, falls ihr bemerkt, dass jemand randaliert, Frauen belästigt, etc.! Waffen und Waffenimitate sind auf dem gesamten Festivalgelände verboten.

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Hier findest Du mehrere Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten.

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